Die CORESTATE Capital Holding S.A. (CORESTATE), ein vollintegrierter Immobilien Investment Manager und Co-Investor mit Sitz in Luxemburg, erwirbt ein Mikro-Apartmenthaus mit 179 Einheiten in Hamburg. Dieses Objekt wurde für den Immobilien-Umbrella-Fonds, der für die Bayerische Versorgungskammer auf der Luxemburger AIF-Plattform von Universal-Investment aufgelegt wurde, erworben. Verkäufer ist Jargonnant Partners S.à r.l., der Kaufpreis beträgt Euro 64 Mio.

Das sogenannte Grindelhochhaus in Hamburg-Harvestehude verfügt über 14.800 m² Gesamtmietfläche und umfasst 179 Mikroapartments, zwölf Büros, acht Lagereinheiten und sechs Gewerbeflächen.

Thomas Landschreiber, CIO der CORESTATE: „Der zweite zügige Ankauf für den gemeinsam aufgesetzten Fonds mit der BVK beweist unsere Fähigkeit, den Markt korrekt einzuschätzen sowie das Konzept des Fonds erfolgreich umzusetzen.“

Über CORESTATE Capital
CORESTATE ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von rund 28 Milliarden Euro. Das Unternehmen versteht sich als Manager der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette und bietet Investoren über seine vollintegrierte Immobilien-Plattform insbesondere die Möglichkeit, in große gesellschaftliche Trends wie Urbanisierung, demographischer Wandel oder Nachhaltigkeit zu investieren, welche die Wohn-, Lebens- und Arbeitswelt langfristig weiter entscheidend beeinflussen werden. Die konsequente Fokussierung auf nachhaltig erfolgreiche Assetklassen ist ein zentraler Eckpunkt der Unternehmensstrategie. Alle Konzepte werden bei CORESTATE von einer branchenweit einzigartigen ESG-Expertise flankiert. Mit rund 800 Experten hält Corestate für Kunden und Investoren ein vollumfängliches Service- & Beratungsspektrum aus einer Hand bereit – von der Projektfinanzierung über das Management von Immobilien bis zum Verkauf. CORESTATE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse (SDAX) notiert und europaweit in 13 Ländern mit Niederlassungen in Frankfurt, Wien, Zürich, Paris, Madrid und London als angesehener Geschäftspartner für institutionelle und semi-institutionelle Investoren sowie vermögende Privatanleger tätig.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Ereignisse und Tatsachen beziehen. Dies gilt überall dort, wo Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Gesellschaft, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Angaben unter Verwendung der Worte „sollen“, „dürfen“, „werden“, „glaubt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „nimmt an“, „schätzt“, „plant“, „ist der Ansicht“, „nach Kenntnis“, „nach Einschätzung“ oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche in die Zukunft gerichteten Aussagen hin. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Unternehmensleitung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer als diejenigen ausfallen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen können sich, obwohl sie zum derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, als fehlerhaft erweisen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass zukunftsgerichtete Aussagen, tatsächliche Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft von den hier angegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft und die Unternehmensleitung können daher nicht für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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