CORESTATE ist weiter auf Wachstumskurs und erweitert seine Führungsriege. Dirk Lembke ist im August 2018 in die Geschäftsführung der UPARTMENTS Real Estate GmbH berufen worden. Neu in die Führungsmannschaft der Business Unit Commercial stieg zum 1. September Dr. Dr. Ralf Klann als Managing Director bei CORESTATE ein. Dritter Zugang, ebenfalls seit dem 1. September, ist Kathrin Aigner als Chief Compliance Officer für die gesamte CORESTATE Capital Group.

CORESTATE Capital Holding S.A. (CORESTATE), ein vollintegrierter Investmentmanager und Co-Investor mit Sitz in Luxemburg, ist weiter auf Wachstumskurs und erweitert seine Führungsriege.

Dirk Lembke ist im August 2018 in die Geschäftsführung der UPARTMENTS Real Estate GmbH berufen worden. Er war zuvor neun Jahre bei der ATOS Asset Management GmbH für den Bereich Investment und Controlling zuständig. Mit 20 Jahren Berufserfahrung im Projektmanagement und -controlling in der Immobilienwirtschaft besitzt Lembke tiefgreifende Kenntnisse in der Due Dilligence, Objektbetreuung und -instandhaltung. Bei UPARTMENTS verantwortet er den Ausbau der Marke YOUNIQ. Lembke studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der HTWK Leipzig und besitzt einen Master of Business Administration in Real Estate Management von der Berlin-Brandenburger Akademie der Wohnungswirtschaft.

Neu in die Führungsmannschaft der Business Unit Commercial stieg zum 1. September Dr. Dr. Ralf Klann als Managing Director bei CORESTATE ein. Er leitet gemeinsam mit Dr. Michel Hermes und Tobias Gollnest den Commercial-Bereich und wird zudem, neben Dr. Dr. Michael Hermes, Head of Asset Management Commercial. Zuvor war der Bauingenieur knapp drei Jahre als Managing Director bei Apleona (ehemals Bilfinger Real Estate) in Frankfurt beschäftigt und verantwortete dort die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie das Portfolio-, Asset- und Transaction-Management. Weitere berufliche Stationen waren die Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), die JP Morgan Chase Bank und Morgan Stanley. Klann blickt auf über 25 Jahre Berufserfahrung im Real Estate Bereich zurück.

Dritter Zugang, ebenfalls seit dem 1. September, ist Kathrin Aigner als Chief Compliance Officer für die gesamte CORESTATE Capital Group. Sie war zuvor als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaftsrecht bei der Kanzlei Hogan Lovells International LLP tätig. Die international ausgerichtete Juristin verfügt über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin in den Bereichen Compliance, Datenschutz und Transaktionen bei verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien sowie als Chief Compliance Officer, Datenschutzbeauftragte und Leiterin Recht bei diversen internationalen Unternehmen. Aigner besitzt Zulassungen als Rechtsanwältin in Deutschland, England & Wales und USA (New York und US Supreme Court) und ist zudem zertifizierter Compliance Officer sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Executive Director Andreas Wahl-Ulm, ehemaliger Chief Compliance & Risk Officer bei CORESTATE, fokussiert sich nach dem Eintritt von Aigner auf den Bereich Risk Management und Konzern-Datenschutz.

Über CORESTATE Capital
CORESTATE ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von rund 28 Milliarden Euro. Das Unternehmen versteht sich als Manager der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette und bietet Investoren über seine vollintegrierte Immobilien-Plattform insbesondere die Möglichkeit, in große gesellschaftliche Trends wie Urbanisierung, demographischer Wandel oder Nachhaltigkeit zu investieren, welche die Wohn-, Lebens- und Arbeitswelt langfristig weiter entscheidend beeinflussen werden. Die konsequente Fokussierung auf nachhaltig erfolgreiche Assetklassen ist ein zentraler Eckpunkt der Unternehmensstrategie. Alle Konzepte werden bei CORESTATE von einer branchenweit einzigartigen ESG-Expertise flankiert. Mit rund 800 Experten hält Corestate für Kunden und Investoren ein vollumfängliches Service- & Beratungsspektrum aus einer Hand bereit – von der Projektfinanzierung über das Management von Immobilien bis zum Verkauf. CORESTATE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse (SDAX) notiert und europaweit in 13 Ländern mit Niederlassungen in Frankfurt, Wien, Zürich, Paris, Madrid und London als angesehener Geschäftspartner für institutionelle und semi-institutionelle Investoren sowie vermögende Privatanleger tätig.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Ereignisse und Tatsachen beziehen. Dies gilt überall dort, wo Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Gesellschaft, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Angaben unter Verwendung der Worte „sollen“, „dürfen“, „werden“, „glaubt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „nimmt an“, „schätzt“, „plant“, „ist der Ansicht“, „nach Kenntnis“, „nach Einschätzung“ oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche in die Zukunft gerichteten Aussagen hin. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Unternehmensleitung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer als diejenigen ausfallen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen können sich, obwohl sie zum derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, als fehlerhaft erweisen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass zukunftsgerichtete Aussagen, tatsächliche Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft von den hier angegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft und die Unternehmensleitung können daher nicht für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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