Die Corestate-Tochter STAM Europe und ein nordamerikanischer institutioneller Investor haben das Akquisitionsvolumen Ihres zweiten Logistik- und Light Industrial Joint Ventures „Highlands II“ um 100 Mio. Euro erweitert. Im Rahmen dieser Partnerschaft sind bereits mehr als 100 Mio. Euro in insgesamt 10 Objekte in dynamischen städtischen Lagen in Frankreich investiert worden.

Edward Bates, Präsident und CEO von STAM Europe: „Über dieses neue Vertrauensvotum unseres Investorenpartners freuen wir uns natürlich sehr. Mit dem frischen Kapital schlagen wir das nächste Kapitel unseres erfolgreichen Akquisitionsprogramms für Highlands II auf.“

Der Fokus des Highlands II liegt auf Investitionsobjekten mit Wertsteigerungspotenzial, das entweder durch höhere Mieterträge oder durch Investitionsprogramme gehoben wird. Die Strategie zielt auf bestehende und gepachtete Objekte sowie auf Entwicklungsprojekte mit Pachtrisiko in attraktiven Gebieten ab. STAM Europe agiert als Investment und Asset Manager für das Joint Venture.

Über CORESTATE Capital
CORESTATE ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von rund 28 Milliarden Euro. Das Unternehmen versteht sich als Manager der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette und bietet Investoren über seine vollintegrierte Immobilien-Plattform insbesondere die Möglichkeit, in große gesellschaftliche Trends wie Urbanisierung, demographischer Wandel oder Nachhaltigkeit zu investieren, welche die Wohn-, Lebens- und Arbeitswelt langfristig weiter entscheidend beeinflussen werden. Die konsequente Fokussierung auf nachhaltig erfolgreiche Assetklassen ist ein zentraler Eckpunkt der Unternehmensstrategie. Alle Konzepte werden bei CORESTATE von einer branchenweit einzigartigen ESG-Expertise flankiert. Mit 830 Experten hält Corestate für Kunden und Investoren ein vollumfängliches Service- & Beratungsspektrum aus einer Hand bereit – von der Projektfinanzierung über das Management von Immobilien bis zum Verkauf. CORESTATE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und europaweit in 11 Ländern mit Niederlassungen in Frankfurt, Wien, Zürich, Paris, Madrid und London als angesehener Geschäftspartner für institutionelle und semi-institutionelle Investoren sowie vermögende Privatanleger tätig.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Ereignisse und Tatsachen beziehen. Dies gilt überall dort, wo Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Gesellschaft, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Angaben unter Verwendung der Worte „sollen“, „dürfen“, „werden“, „glaubt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „nimmt an“, „schätzt“, „plant“, „ist der Ansicht“, „nach Kenntnis“, „nach Einschätzung“ oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche in die Zukunft gerichteten Aussagen hin. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Unternehmensleitung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer als diejenigen ausfallen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen können sich, obwohl sie zum derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, als fehlerhaft erweisen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass zukunftsgerichtete Aussagen, tatsächliche Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft von den hier angegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft und die Unternehmensleitung können daher nicht für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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