Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 verzögert sich – geprüfte Jahresabschlüsse können voraussichtlich nicht bis 30. April 2023 vorgelegt werden
Angesichts des komplexen Verfahrens zur Restrukturierung der Anleihen hat sich der Prozess zur Bestellung eines Abschlussprüfers für den Konzern- und Einzelabschluss der Corestate Capital Holding S.A. („Corestate“) für das vergangene Geschäftsjahr 2022 verzögert. Im Zuge dessen werden die geprüften Abschlüsse nicht bis zum 30. April 2023 vorliegen. Dies hat auch Auswirkungen auf die fristgerechte Erfüllung der unterjährigen Publizitätspflichten der Gesellschaft [...]