Aufschiebende Bedingungen aus den Beschlüssen der Gläubigerversammlungen eingetreten
Aufschiebende Bedingungen aus den Beschlüssen der Gläubigerversammlungen zur Restrukturierung der Corestate-Anleihen sind eingetreten. Die Corestate Capital Holding S.A. (die „Emittentin“) teilt mit, dass die in den von den Gläubigerversammlungen am 28. November 2022 gefassten Beschlüsse vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen (wie in Ziffer 1 (ii) für die Wandelschuldverschreibung 2022 sowie in Ziffer 1 (i) für die Schuldverschreibung [...]